Kostenübernahme & Finanzierung
Viele unserer Leistungen können über die Pflegekasse abgerechnet werden. Wir erklären Ihnen einfach und verständlich, welche Ansprüche Sie haben.
Ihre Pflegekasse zahlt mit – nutzen Sie Ihre Ansprüche
Wer einen Pflegegrad hat, hat auch Ansprüche. Leider wissen viele Menschen nicht, welche Leistungen ihnen zustehen – und lassen bares Geld ungenutzt verfallen. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche zu verstehen und zu nutzen.
Entlastungsleistung
Einfach erklärt: Wer zu Hause gepflegt wird und einen Pflegegrad hat, bekommt von der Pflegekasse jeden Monat 131 Euro – speziell dafür, sich Hilfe im Alltag zu holen. Dieses Geld ist für Sie da, damit Sie entlastet werden und Ihre Selbstständigkeit erhalten bleibt.
Der Betrag gilt für alle Pflegegrade (1 bis 5) gleichermaßen. Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort – Sie können sie bis zum 30. Juni des Folgejahres ansparen und dann für größere Leistungen nutzen.
Verhinderungspflege
Einfach erklärt: Wenn die Person, die normalerweise pflegt – ob Ehepartner, Kind oder Freund – durch Urlaub, Krankheit oder einen anderen Termin verhindert ist, springt die Pflegekasse ein. Sie übernimmt die Kosten für eine Ersatzkraft wie Neitzel's Alltagshelden Wetterau.
Seit dem 1. Juli 2025 gibt es ein gemeinsames Budget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege: 3.539 Euro pro Jahr. Dieses Budget können Sie flexibel einsetzen – ganz nach Ihrem Bedarf.
Privatleistung – für jeden offen
Sie haben keinen Pflegegrad, möchten aber trotzdem Unterstützung im Alltag? Kein Problem. Unsere Leistungen stehen jedem offen – unabhängig von Pflegegrad, Alter oder Situation.
Ob Sie einfach eine helfende Hand für den Haushalt suchen, eine Begleitung zu Terminen benötigen oder regelmäßige Unterstützung wünschen – wir sind für Sie da. Sprechen Sie uns an, und wir finden gemeinsam die passende Lösung.
Kein Pflegegrad nötig
Unsere Hilfe ist für jeden da – einfach, unkompliziert und auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt.
Auf einen Blick
| Leistung | Budget | Voraussetzung |
|---|---|---|
| Entlastungsleistung | 131 € / Monat (bis 1.572 € / Jahr) | Pflegegrad 1–5, häusliche Pflege |
| Verhinderungspflege | 3.539 € / Jahr (ab 01.07.2025) | Pflegegrad 2–5, min. 6 Monate Vorpflege |
| Privatleistung | Individuell | Kein Pflegegrad erforderlich |
